Pressemitteilung zu ertränktem Kater in Ohlsdorf: Hamburger Tierschutzverein erstattet Strafanzeige und setzt Belohnung von 500 EUR aus

  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Presse,


    beigefügte Pressemitteilung des Hamburger Tierschutzvereins von 1841 e.V. sende ich Ihnen mit der Bitte um Veröffentlichung. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an mich.


    Kater in Ohlsdorf ertränkt: Hamburger Tierschutzverein erstattet Strafanzeige und setzt Belohnung von 500 EUR aus


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    Bereits am 26. März geschah die schreckliche Tat: Ein entkräfteter grau-weißer Kater schwimmt in einem Nebenarm des Ohlsdorfer Alsterlaufs um sein Leben. Im Korb mit Decke war er ins Wasser geworfen worden und konnte sich wohl befreien. Eine mutige 73-jährige Tierschützerin steigt bis zur Hüfte ins kalte Wasser und rettet den Kater. Für den völlig entkräfteten und gänzlich ausgekühlten Kater kam die beherzte Hilfe leider zu spät. Zwar konnte er schnell zu einer Tierärztin gebracht werden, diese konnte das sterbende Tier jedoch nur noch erlösen. Der Kater war nicht gechipt. Seine Halterin bzw. sein Halter konnte somit bisher nicht ermittelt werden.


    Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) hat Strafanzeige gegen Unbekannt wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Darüber hinaus setzt der HTV eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Überführung des Täters oder der Täter führen.


    „Helfen Sie mit, diese grausame und völlig überflüssige Tat aufzuklären“, bittet Sandra Gulla, 2. Vorsitzende des Hamburger Tierschutzvereins, Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können. Diese wenden sich bitte telefonisch unter Telefon 01520 9086030 an die Tierschutzberater des HTV, per E-Mail unter kontakt@hamburger-tierschutzverein.de oder an die für Tierschutzdelikte zuständige Dienststelle der Wasserschutzpolizei unter Telefon 040 4286-65402.


    Das grundlose Quälen oder Töten eines Tieres erfüllt den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz. Dieser kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
    Jeder, der sein Tier nicht mehr betreuen kann oder will, kann das Tier täglich im Tierheim des Hamburger Tierschutzvereins von 1841 e.V. in der Süderstraße 399 abgeben.


    BU-Vorschläge: siehe im pdf anbei


    Mit freundlichen Grüßen


    Claudia Stück


    Leiterin Öffentlichkeitsarbeit


    Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V.
    Süderstraße 399
    20537 Hamburg


    Tel.: 040 211106-98


    Fax: 040 211106-38


    E-Mail: stueck@hamburger-tierschutzverein.de


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