Antwort auf Ihre Anfrage zur Hundetötung in Rumänien

  • Sehr geehrte Frau


    Caroline Ilawa


    Info-Service der Bundestagsfraktion,


    Sie dürfen unsere Kontaktdaten nicht nur dazu verwenden uns über Ihre weitere Tätigkeiten zu informieren,


    Sie sollten sie auch dazu verwenden die Politiker in unserem Land aufzurütteln und nicht weiterzuzulassen, daß finanzielle Unterstützung, die eigentlich für die Tiere angedacht ist, nicht brutalen, von den dortigen Politikern gedungenen Tiermördern, in deren gierigen Rachen zu werfen!!!!


    Auch der deutsche Steuerzahler bezahlt nicht den Hundemord, sondern die ordentliche Unterbringung und Kastration der dort noch immer so furchtbar mißhandelten Tiere!!!!


    Den mit deutschen Politikern geführten Briefwechsel werden wir selbstverständlich im Internet veröffentlichen.


    Die GroKo hat anscheinend zu dem barbarischen Tiermassakern in Rumänien überhaupt keine Meinung??!!!


    Wir meinen, daß es langsam an der Zeit ist, uns wie die Griechen zu verhalten!


    Die jagen nämlich ihre Politiker,


    wenn sie nicht des Volkes Wille durchsetzen, zum Teufel!!!


    Übrigens ist die Antwort der Europäischen Kommission, in der wahrscheinlich nur Tierfeinde das Sagen haben, nicht nur blamabel und ungeheuerlich,


    sondern rundheraus nicht akzeptabel!!!!


    Was für einer EU gehören wir eigentlich an,


    in der solche Massaker schlichtweg geduldet werden????


    Anscheinend einer ganz verwerflichen und kriminellen Vereinigung


    von der wir uns wohl besser trennen sollten!!!


    Mit freundlichen Grüßen


    Harald von Fehr


    Kooperationsleiter


    Unabhängige Tierschutz-Union Deutschlands


    Tüttleber Weg 13


    99867 Gotha/Thür.


    Tel.:(03621) 400766 u. 506610


    Fax:(03621) 506611


    Fax- u. Sprachnachrichten =


    Unified Messagin: 032121259991


    E-Mail: harald.von-fehr@tierschutz-union.de


    Internet: http://www.tierschutz-union.de


    Mitglied "Allianz für Tierrechte"


    Mitglied „Aktionsbündnis jagdfreie Natur"


    Ansprechpartner im Netzwerk bundesweiter Tierschutz-Notruf 0700 58585810



    Von: Info - GRÜNE Bundestagsfraktion [mailto:Info@gruene-bundestag.de]
    Gesendet: Montag, 3. März 2014 12:04
    An: harald.von-fehr@tierschutz-union.de
    Betreff: Antwort auf Ihre Anfrage zur Hundetötung in Rumänien


    Sehr geehrter Herr von Fehr,


    vielen Dank für Ihre Anfrage zur Hundetötung in Rumänien.


    Der Abgeordnete der Fraktion der Grünen im europäischen Parlament, Michael Cramer, hat im Europäischen Parlament eine parlamentarische Anfrage zu der Situation in Rumänien gestellt.


    Anbei die parlamentarische Anfrage von Michael Cramer im Europäischen Parlament:


    Rechtsvorschriften über streunende Hunde in Rumänien Schriftliche Anfrage - Rechtsvorschriften über streunende Hunde in Rumänien - P-010617/2013


    Am 10. September 2013 hat das rumänische Parlament ein neues Gesetz verabschiedet, das es den Behörden gestattet, Tausende von gesunden streunenden Hunden einzuschläfern, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen von Bürgern adoptiert werden. Der rumänische Verfassungsgerichtshof hat bereits 2012 ein ähnliches Gesetz aufgehoben, da man zu dem Schluss gelangt war, dass es gegen die rumänische Verfassung verstößt.


    Artikel 13 des Vertrags von Lissabon besagt: "Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union [.] tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung". Ich möchte daher an die Kommission in ihrer Eigenschaft als Hüterin der Verträge folgende Fragen richten (bitte um getrennte Beantwortung):


    1. Steht das neue rumänische Gesetz im Widerspruch zu Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union? Wenn nicht, warum nicht?


    2. Welche Maßnahmen kann die Kommission ergreifen und wirksam umsetzen, um dafür zu sorgen, dass Rumänien den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union einhält?


    3. Welche Maßnahmen kann die Kommission ergreifen und wirksam umsetzen, um dafür zu sorgen, dass sich die rumänischen Behörden an die Verfassung ihres Landes halten?


    4. Welche der oben genannten Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um dafür zu sorgen, dass Rumänien sich sowohl an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union als auch an seine eigene Verfassung hält?


    und die Antwort der Europäischen Kommission:


    Antwort auf eine schriftliche Anfrage - Rechtsvorschriften über streunende Hunde in Rumänien - P-010617/2013


    Antwort von Tonio Borg im Namen der Kommission Der Kommission sind dieser Fall und andere ähnliche Fälle, die Folge der andauernden problematischen Anwesenheit herrenloser Hunde in einigen Gebieten mehrerer Mitgliedstaaten sind, wohl bekannt. Das Vorgehen gegen diese Tiere unterliegt nicht den EU-Rechtsvorschriften, sondern fällt in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.


    Daher ist die Kommission nicht befugt, den rumänischen Behörden Maßnahmen in diesem Bereich vorzuschreiben. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) internationale Leitlinien zur Populationskontrolle bei herrenlosen Hunden angenommen hat, in denen sie betont, dass die örtlichen Regierungsstellen bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften über die Hundehaltung eine wichtige Rolle spielen, und diejenigen Stellen nennt, die für die Ausarbeitung und Durchführung geeigneter Schulungen für das Einfangen, den Transport und die Haltung von Hunden zuständig sind, sowie Mindestkriterien für Unterbringung und Versorgung vorsieht.


    In den Leitlinien wird außerdem betont, dass bei der Populationskontrolle bei herrenlosen Hunden eine abgestimmte Vorgehensweise erforderlich ist, dass die Tötung von Hunden, falls diese unumgänglich ist, nach tiergerechten Methoden erfolgen sollte und dass die Tötung allein keine nachhaltige Strategie darstellt.


    Als Mitglied der OIE ist es jedoch an Rumänien zu entscheiden, wie diese internationalen Leitlinien auf nationaler Ebene am besten umgesetzt werden können.


    Da wir diese Situation in Rumänien scharf verurteilen werden wir uns auch weiterhin für den Tierschutz und NGOs vor Ort unterstützen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Caroline Ilawa


    Info-Service der Bundestagsfraktion


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    Bündnis 90/Die Grünen


    im Deutschen Bundestag


    11011 Berlin


    Mehr Infos: Start - Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

    Solange Menschen denken, das Tiere nicht fühlen,
    müssen Tiere fühlen, das Menschen nicht denken.