1.
Im November 2011 wurde in Ungarn das Tierschutzgesetz geändert, u.a. haben die Gemeinden ab 01.01.2012 neue Aufgaben erhalten. Um diese Aufgaben zu finanzieren, dürfen die Gemeinden Abgaben von den Hundehaltern erheben.
Die Gemeinden entscheiden selbst darüber, ob sie diese zweckgebundenen Abgaben erheben: Verbesserung der Hundehaltung in der Tötung und für Tierschutz . Die Abgaben dürfen maximal 6.000 Ft pro Hund, für Listenhunde 20.000 Ft., betragen.
Von Abgaben ganz befreit sind:
1. ungarische Rassenhunde ( Puli, Vizsla, Komondor, Kuvasz usw.)
2. Therapie-, Blinden-, Polizei-, Rettungs- und Militärhunde
3. kastrierte Hunde
4. Tierheim-, Tötungs- und Pflegehunde
5. Hunde, die aus Tierheimen, Tötungen und von Tierschutzvereinen kastriert vermittelt werden
6. Sozialhilfeempfänger
Die generelle Hundesteuer wurde in Ungarn bereits vor 25 Jahren abgeschafft wie in fast allen EU-Ländern. Nur in wenigen europäischen Ländern (darunter Deutschland) gibt es noch die Hundesteuer als alte übernommene Luxussteuer; heute unter der Bezeichnung „Aufwandsteuer" geführt. Deutschland ist weltweit das Land mit den höchsten Hundesteuersätzen und hält somit den traurigen Weltrekord bei der Besteuerung für Hundehaltung. Deutschland ist auch das einzige Land der Welt, in dem ab dem zweiten und jedem weiteren Hund progressiv doppelt besteuert wird; das gilt selbst für Tierschutzhunde! Scheinbar beliebig können deutsche Städte und Gemeinden die Hundesteuern festlegen, die dann direkt in die Gemeindekassen fliessen und für die Unterstützung ganz unterschiedlicher kommunaler Anliegen sorgen, die weder Hundehaltern noch dem Tierschutz dienen.
In Deutschland können Anträge auf Erlass von Hundesteuern für sozial bedürftige Menschen gestellt werden, die aber kaum bewilligt werden. Auch heute noch berufen sich das Finanzministerium, Städte und Gemeinden auf die einseitige Grundidee: Wer sich einen Hund leisten kann, ohne ihn für seine tägliche Arbeit zu "brauchen", dem wird eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit unterstellt – und deshalb soll er sich an Kosten des Gemeinwesens zusätzlich beteiligen.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg schreibt in einem Beschluss vom 18.04.2011:
„ Wer sich den steuerpflichtigen Aufwand der Hundehaltung nicht leisten kann, muss ggf. auf diesen Aufwand verzichten, d.h. in dem konkreten Zusammenhang von der die Haltung eines Hundes Abstand nehmen“
Wer hilft hier in Deutschland vielen Bürger, die ihre Hunde gerne behalten wollen, aber abschaffen müssen, weil sie die hohe Hundesteuer nicht mehr aufbringen können?
In Dombovar/Ungarn wurde definitiv keine „Hundesteuer“ eingeführt! Ich habe mit der Stadtverwaltung gesprochen (ich spreche ungarisch) und mir wurde mitgeteilt, dass diese Abgabe auch nicht erhoben wird.
Dr. Annamaria Grabowski, wenn sie nicht konstruktiv ungarischen Hunden helfen können, sollten sie ihnen wenigstens nicht schaden!
2.
Leider hat sich die Situation auch zum Jahreswechsel für die Hunde in Kecel nicht verbessert.
Die Notarin von Kecel verhindert weiterhin beharrlich jede "Einmischung" von Tierschutzorganisationen und beschreibt die Unterbringungssituation der Hunde und deren Zustand als gut!
Außer Verpflegung für die Tiere zur Verfügung zu stellen, haben wir keinen Handlungsspielraum. Fotos dürfen innerhalb der Tötungsstation nicht mehr gemacht werden (...), Tierschützer haben außerhalb der regulären Öffnungszeit (1x pro Woche) keinen Zutritt! Unter diesen Umständen ist keine seriöse Arbeit oder Auslands-Vermittlung möglich, um die akut anstehende Tötung der Hunde zu verhindern. Wir haben uns deshalb entschlossen, die Vermittlung innerhalb Ungarns aktiv zu unterstützen, indem wir
• von den geforderten offiziellen Adoptionskosten von 18 Euro (5000 Ft) pro Hund jeweils 15 Euro für Chip, Tollwutimpfung und Impfpass übernehmen
• für jeden adoptierten Hund einen Gutschein spenden zur Übernahme der Kastrationskosten innerhalb von 4 Wochen
Wir hoffen, auf diesem Weg ungarischen hundelieben Menschen in einer schwierigen finanziellen Situation die Entscheidung leichter zu machen und dabei den akut durch Tötung bedrohten Hunden schnell zu einem besseren Leben zu verhelfen.
Wir danken an dieser Stelle allen Menschen, die uns bis jetzt durch Spenden beim Projekt Kecel unterstützen. Da unsere Mittel aber bei weitem nicht ausreichen, alle Kastrationskosten stemmen zu können, sind wir nun besonders auf ihre großzügige Hilfe angewiesen.
Kontoinhaber : Gegen Tierelend in Ungarn
Name der Bank: VR-Bank Stromberg-Neckar eG
Kontonummer: 0402923006
Bankleitzahl : 60491430
IBAN-Nr.: DE 58604914300402923006
BIC : GENODES1VBB
Erika Seitz
Gegen Tierelend in Ungarn
Tel: 07143 40 44 36
Mail: eseitzx@gmail.com